URHEBERRECHT UND FORSCHUNG - Diskussion im Büro: Höhne,
In der Maur & Partner, Rechtsanwälte
Der Anlaß war die Herausgabe des Buches "Die Architektur der Fläche" im Folio Verlag und die Erlebnisse der Autorin, der Architekturtheoretikerin und Kuratorin Margit Ulama, im Zusammenhang mit den Bildrechten welche sie für dieses Buch benötigte. Sie wandte sich an Thomas Höhne, Rechtsanwalt und Autor des Buches: Architektur und Urheberrecht. Da Margit Ulama der Auffassung war, dass für Autoren hier eine Zone großer Rechtsunsicherheit besteht, wurde unter Mithilfe der Architekturvereinigung ÖGFA ein Diskussionsabend gestaltet, der etwas Licht ins Dunkel bringen sollte und Hilfe zur Selbsthilfe. Robert Temel (Vorsitzender ÖGFA) moderierte und Margit Ulama, Thomas Höhne, sowie Michael Nentwich, Direktor des Institutes für Technikfolgen-Abschätzung an der Akademie der Wissenschaften und Autor des Buches Cyberscience. Reasearch in the Age of Internet, nahmen aus der Sicht ihrer Wissensgebiete Stellung zum Thema, im Ambiente von den Architekten Lichtblau/Wagner mit Installation des Künstlers Manfred Wakolbinger. www.ulama.at/de/home.htm www.h-i-p.at/hoehne.html http://hw.oeaw.ac.at/3188-7 Margit Ulama schilderte Erlebnisse im Zusammenhang mit der Beibringung von Bildrechten sehr prominenter Kunstwerke, die aus Gründen des Zitates, aus Gründen der Anschaulichkeit eines elitären Themas, das eine nähere Kenntnis von Architekturgeschichte und Kunstgeschichte voraussetzt, als sinnvolle Ergänzung eingebracht werden sollten. Es gibt da z.B. Museen in USA die ganze Rechtsabteiligungen beschäftigen, abgesehen davon unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen nach Ländern. Praktiziert wird in der Wissenschaft allerdings ein ziemlich freihändiges Zitatrecht für Bilder, ähnlich wie für Texte von vielen Autoren, anderen ist das Risiko zu groß und dann verzichten sie entweder auf jedwede Bebilderung, manchmal überhaupt auf Forschungsgegenstände, oder sie suchen Hilfe bei Anwälten. Margit Ulama war sehr erfreut zu hören, dass es tatsächlich ein freies Zitierrecht gibt, meinte aber, dass das viele Wissenschaftler nicht wissen. Thomas Höhne erläuterte das Freie Zitierrecht, das innerhalb einer Publikation aber dienende Funktion haben sollte, also nicht den halben Text ausmachen darf. Bezüglich der Bilder gibt es ein Recht auf das Straßenbild, also den öffentlichen Raum, der nun einmal abgelichtet werden darf, mit allem was da drauf steht und sich bewegt. Dies darf aber frei nicht ewa von einer nicht frei zugänglichen Wohnung aus aufgenommen werden. Dieses freie Zitierrecht betrifft auch Werke (darunter versteht man etwas Persönliches, Besonderes, Wertvolles) die bereits publiziert sind, also nicht in der geheimen Schublade des Künstlers gefunden wurden. Im wissenschaftlichen Bereich sind auch Bildzitate honorarfrei, abgesehen vom beigzogenen Fotografen. Freilich kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass das immer funktioniert, da es dennoch immer wieder Klagen gibt, nicht zuletzt von Leuten, die halt etwas verhindern wollen, denn es besteht ein breiter Rahmen an Auslegungsmöglichkeiten. Viele Wissenschaftler und Künstler werden ja durchaus gerne zitiert, nur die Verwertungsgesellschaften sind da mitunter sehr kreativ beim Eintreiben von Abgaben und die Künstler können, sind sie einmal dabei, keine Ausnahmen machen, sie haben ihre Rechte abgetreten. Immer aber müssen alle Daten angegeben werden, der Künstler, das Werk und der Fotograf oder das Buch. Freie Verwendung von Ideen, Konzepten, Design, durch andere Künstler oder Verwerter ist natürlich nicht erlaubt und einklagbar, wie dies gerade unlängst der Architekt Sepp Frank mit Erfolg durchgestanden hat. Auch das ist tröstlich, denn Künstler, Kreateure, Erfinder um die Vermarktung ihrer Werke zu bringen, indem sie kopiert anderen zum Lebensunterhalt und zur Ehre dienen, ist nicht im Sinne der Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang verwies Thomas Höhne auch auf ein umgekehrtes Modell, das bei Wissenschaftlern vorkommt, Professoren die Assistenten und Studenten ohne Namensnennung weite Teile der Arbeit verrichten lassen - ist natürlich ebenfalls verboten. Michael Nentwich bezog sich auf die im grenzüberschreitenden Internet möglichen und/oder üblichen Praxen, denn nun kann es ja auch um Töne oder Filme gehen, wobei es für Soundfiles und Filme überhaupt kein Zitierrecht gibt, das heißt, es kommt im Gesetzestext nicht vor - was immer das jetzt nun heißen soll. Hinzu kommt, dass zwar das Urheberrecht im Internet publiziert wurde, es wird aber kaum jemand daraus schlau, wenn man nicht Recht studiert hat, bleibt die Materie verwirrend, nicht zuletzt weil man es weder kurz machen kann, dann bleiben viele Beispiele draußen, noch lang genug, da fällt dem Leben dennoch wieder was ein. Im Sinne einer Weiterentwicklung plädiert Michael Nentwich aber dafür, dass Wissenschaftler ihre Texte im Internet frei geben sollten, damit andere daraus lernen können und natürlich auch zitieren können. Selbstverständlich ist damit nicht gemeint, dass da ohne die Angabe der Quelle, Dinge übernommen werden können unter eigenem Namen (kommt oft genug vor - Plagiat!) |